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Wissen & Ratgeber

Förderrecht-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe rund um Jobsuche und Förderung, kurz, verständlich und an der Quelle geprüft.

AVGS, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Ein Gutschein, mit dem die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Coaching bzw. eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem zugelassenen Träger bezahlt (§ 45 SGB III). Für die teilnehmende Person ist das kostenlos. Einen Rechtsanspruch gibt es, wenn man Arbeitslosengeld bezieht und innerhalb von drei Monaten sechs Wochen ohne Vermittlung arbeitslos war; sonst entscheidet die Ansprechperson im Ermessen.
Rechtsgrundlage: § 45 SGB III
Bildungsgutschein
Fördert eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung, also den Erwerb neuer Qualifikationen (§ 81 SGB III). Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung für die Eingliederung notwendig ist, die Agentur vorher beraten hat und Maßnahme wie Träger zugelassen sind. Unterschied zum AVGS: Der Bildungsgutschein qualifiziert, der AVGS aktiviert und vermittelt.
Rechtsgrundlage: § 81 SGB III
Gründungszuschuss
Eine Geldleistung für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich gründen (§ 93 SGB III). Voraussetzungen sind unter anderem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, der Nachweis der nötigen Kenntnisse und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit (etwa von IHK oder Handwerkskammer). Anders als der AVGS finanziert er nicht das Coaching, sondern den Lebensunterhalt in der Startphase.
Rechtsgrundlage: § 93 SGB III
Kooperationsplan (früher Eingliederungsvereinbarung)
Der gemeinsam von Jobcenter und leistungsberechtigter Person erstellte Plan im Bürgergeld (§ 15 SGB II). Er hält das Eingliederungsziel, die wesentlichen Schritte und die erwarteten Eigenbemühungen fest und wird in Textform ausgehändigt. Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt er die frühere „Eingliederungsvereinbarung".
Rechtsgrundlage: § 15 SGB II

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Die Angaben in diesem Lexikon sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Rechts- oder Behördenberatung. Regelungen können sich ändern und im Einzelfall abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.