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Gründung

Mit AVGS in die Selbstständigkeit, so sieht der Weg aus

Aus der Arbeitslosigkeit gründen und begleitet werden: Wie ein AVGS-Coaching dich Schritt für Schritt zur tragfähigen Selbstständigkeit führt.

Oliver Zimmermann, 3. August 2026, 3 Min. Lesezeit

Der Sprung in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus fühlt sich groß an, und ist es auch. Die gute Nachricht: Du musst ihn nicht ungesichert wagen. Das Gesetz sieht ausdrücklich die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit als Ziel eines AVGS vor (§ 45 SGB III), ein Coaching kann dich also auf genau diesem Weg begleiten.

Schritt 1, Idee schärfen

Am Anfang steht die ehrliche Prüfung: Trägt deine Idee? Gibt es einen Markt, passt sie zu dir, wovon lebst du in der Anfangszeit? Im Coaching gehen wir das durch, bevor Zeit und Geld in die falsche Richtung fließen.

Schritt 2, Vorbereiten und planen

Steht die Idee, geht es an die Struktur: Zielgruppe, Angebot, Zahlen, der Businessplan. Das ist zugleich die Grundlage für den Gründungszuschuss (§ 93 SGB III), eine Geldleistung, für die du unter anderem noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit brauchst.

Schritt 3, Den Start begleiten

Auch die ersten Schritte nach der Gründung sind heikel. Eine Begleitung in dieser Phase hilft, nicht an vermeidbaren Anfängerfehlern zu scheitern.

Zwei Töpfe, die zusammenpassen

Wichtig zu wissen: Der AVGS zahlt das Coaching, der Gründungszuschuss den Lebensunterhalt. Das eine begleitet dich, das andere trägt dich finanziell an, zusammen ergeben sie einen abgesicherten Start.

Wer diesen Weg nutzen kann

Grundsätzlich kommt der Weg für dich infrage, wenn du arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist und eine Gründungsidee hast, die du ernsthaft verfolgen willst. Für das Coaching brauchst du einen AVGS (ob er dir zusteht, steht in AVGS, wer hat Anspruch). Für den Gründungszuschuss kommt es zusätzlich auf deinen Restanspruch auf Arbeitslosengeld und die Tragfähigkeit deiner Idee an. Beides klärst du am besten früh, damit die Reihenfolge stimmt.

Häufige Fehler bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit

  • Zu spät mit der Agentur sprechen. Den Gründungszuschuss musst du beantragen, bevor du gründest, und mit ausreichend Restanspruch. Wer erst loslegt und dann fragt, verschenkt oft die Förderung.
  • Die Idee nicht ehrlich durchrechnen. Begeisterung ersetzt keinen Kassensturz. Markt, Preise, Kosten und der Punkt, ab dem es sich trägt, gehören auf den Tisch, bevor du investierst.
  • Alles allein machen wollen. Genau dafür gibt es das geförderte Coaching. Ein Blick von außen erspart teure Anfängerfehler.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Gründungszuschuss? Der AVGS bezahlt dein Gründungscoaching (die Begleitung), der Gründungszuschuss sichert deinen Lebensunterhalt in der Anfangszeit (das Geld zum Leben). Sie schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss? Er orientiert sich in der Regel an deinem bisherigen Arbeitslosengeld plus einer monatlichen Pauschale für die soziale Absicherung, zunächst für einige Monate. Die genaue Höhe und Dauer hängt von deinem Fall ab, das rechnet die Agentur für Arbeit mit dir durch.

Bekomme ich beide Förderungen sicher? Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, kein Automatismus. Umso wichtiger sind eine tragfähige Idee, eine überzeugende fachkundige Stellungnahme und der richtige Zeitpunkt. Genau daran arbeiten wir im Coaching.

Der erste Schritt ist ein Gespräch

Ob der Weg über einen AVGS für dich passt, klären wir gemeinsam. Danach weißt du, was gefördert werden kann und wie du es bei deiner Ansprechperson ansprichst, und der große Sprung wird zu einer Reihe machbarer Schritte. Wenn du deine Idee, deine Absicherung und deinen Coaching-Bedarf vorab sortieren willst, hilft dir der kostenlose Gründungs-Fahrplan. Oder du buchst direkt ein kostenloses Erstgespräch, wir schauen ehrlich, ob deine Idee trägt.

Dieser Beitrag ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Behördenberatung. Regelungen können sich ändern und im Einzelfall abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.