Arbeitsmarkt & Förderung
AVGS, wer hat Anspruch? So findest du es heraus
Wer bekommt einen AVGS, und wer nicht? Die Voraussetzungen, wann ein Rechtsanspruch besteht und wie du herausfindest, ob er dir zusteht.
Oliver Zimmermann, 15. Juli 2026, 4 Min. Lesezeit
„Steht mir das überhaupt zu?”, das ist fast immer die erste Frage, wenn jemand zum ersten Mal vom AVGS hört. Verständlich, kostenlos klingt nach Haken. Hier kommt die ehrliche Antwort, ohne Behörden-Deutsch.
Was der AVGS überhaupt ist
AVGS heißt Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und ist im Sozialgesetzbuch geregelt (§ 45 SGB III). Damit übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für dein Coaching bei einem zugelassenen Anbieter. Für dich ist es kostenlos, kein Eigenanteil. Wichtig ist nur, dass der Träger dafür zertifiziert ist, bei uns ist das der Fall.
Wer hat Anspruch, die ehrliche Version
Ob du einen AVGS bekommst, hängt an deiner Situation. Grundsätzlich kommen infrage:
- Menschen, die arbeitslos gemeldet sind,
- Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, etwa nach einer Kündigung oder bei auslaufendem Vertrag,
- Menschen im Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.
Und jetzt der Punkt, den kaum jemand kennt, und der so im Gesetz steht: In einem bestimmten Fall hast du einen festen Rechtsanspruch. Nämlich dann, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und innerhalb von drei Monaten sechs Wochen arbeitslos warst, ohne vermittelt worden zu sein (§ 45 Absatz 7 SGB III). Dann muss dir der Gutschein ausgestellt werden.
In allen anderen Fällen ist es eine Ermessensentscheidung: Deine Ansprechperson entscheidet anhand deiner persönlichen Voraussetzungen und des Angebots vor Ort. Das klingt unsicher, ist aber eine gute Nachricht, denn Ermessen heißt: Es kommt darauf an, wie du dein Anliegen ansprichst. Bürgergeld-Beziehende bekommen den AVGS übrigens über das Jobcenter, ebenfalls im Ermessen.
Woran es oft nicht scheitert
„Ich habe doch schon was in Aussicht.” Gerade dann lohnt es sich, der AVGS ist dafür da, dich in Arbeit zu bringen. „Ich bin schon zu lange raus.” Auch das Gegenteil stimmt: Je länger die Suche dauert, desto eher wird eine Unterstützung bewilligt. Was den Antrag wirklich kippt, ist meistens nicht deine Situation, sondern eine zu vage Formulierung.
So beantragst du den AVGS, Schritt für Schritt
Der Ablauf ist einfacher, als er klingt:
- Anspruch klären. Prüfe grob, ob du zu den oben genannten Gruppen gehörst. Im Zweifel klären wir das in fünf Minuten mit dir.
- Gutschein anfragen. Sprich deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter aktiv darauf an. Wichtig: Du bekommst den AVGS nur, wenn du danach fragst, von allein wird er selten angeboten.
- Anbieter wählen. Mit dem Gutschein suchst du dir einen zugelassenen (AZAV-zertifizierten) Träger aus. Die Wahl liegt bei dir, nicht bei der Behörde.
- Gutschein einlösen. Der Träger rechnet direkt mit der Agentur oder dem Jobcenter ab. Für dich bleibt kein Eigenanteil.
- Loslegen. Dann startet dein Coaching, online, telefonisch oder vor Ort.
Was den Antrag wirklich entscheidet, ist Schritt 2: wie du dein Anliegen formulierst. Statt „Ich hätte gern einen Gutschein” wirkt „Ich möchte mich gezielt bewerben und brauche dabei Unterstützung, damit ich schneller wieder in Arbeit komme”. Das Erste ist eine Bitte, das Zweite ein Plan. Bei Ermessensentscheidungen macht genau das den Unterschied.
AVGS auch für die Selbstständigkeit
Der AVGS ist nicht nur für die Jobsuche da. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen willst, kann er ein Gründungscoaching finanzieren, oft in Kombination mit dem Gründungszuschuss. Wie diese zwei Fördertöpfe zusammenspielen, steht im Beitrag Mit AVGS in die Selbstständigkeit.
So findest du heraus, ob es passt
Du musst das nicht allein durchdenken. In einem kurzen, ehrlichen Gespräch schauen wir gemeinsam auf deine Situation, sagen dir, ob ein AVGS realistisch ist, und wie du ihn bei deiner Ansprechperson konkret ansprichst. Den Papierkram übernehmen wir. Wenn es bei dir nicht passt, sagen wir dir das auch.
Schneller geht es mit dem kostenlosen AVGS-Anspruch-Check: ein kurzer Fragebogen zum Ankreuzen, der dir in etwa 60 Sekunden eine erste Einschätzung gibt, inklusive dem Fall, in dem du einen festen Rechtsanspruch hast.
Häufige Fragen zum AVGS-Anspruch
Kostet mich der AVGS etwas? Nein. Die Agentur oder das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Teilnahme bei einem zugelassenen Träger. Für dich bleibt kein Eigenanteil.
Muss ich arbeitslos gemeldet sein? Nicht zwingend. Auch wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, etwa nach einer Kündigung, kann einen AVGS erhalten.
Bekomme ich den Gutschein sicher? Einen Rechtsanspruch hast du, wenn du Arbeitslosengeld beziehst und innerhalb von drei Monaten sechs Wochen ohne Vermittlung arbeitslos warst. Sonst entscheidet deine Ansprechperson, und wie du fragst, macht den Unterschied.
Bekomme ich einen AVGS auch mit Bürgergeld? Ja. Dann läuft es über das Jobcenter statt über die Agentur für Arbeit, ebenfalls als Ermessensentscheidung. Der Ablauf für dich bleibt gleich.
Kann ich den Anbieter frei wählen? Ja. Mit dem Gutschein suchst du dir selbst einen zugelassenen (AZAV-zertifizierten) Träger aus. Die Behörde stellt den Gutschein aus, die Wahl des Coachings triffst du.
Wie lange ist ein AVGS gültig? Auf dem Gutschein steht ein Zeitraum, in dem du ihn einlösen musst (häufig einige Wochen bis Monate). Kümmere dich also zeitnah um einen Anbieter, damit er nicht verfällt.
Fazit
Ein AVGS steht mehr Menschen zu, als glauben, dass sie „einen Haken” suchen müssen. Arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht, plus ein klar formuliertes Anliegen, das ist meist die halbe Miete. In einem Fall hast du sogar einen festen Rechtsanspruch. Wenn du wissen willst, ob es bei dir passt, mach den kostenlosen AVGS-Check oder buch dir ein kostenloses Erstgespräch. Wir sagen dir ehrlich, ob sich der Weg für dich lohnt, und übernehmen den Papierkram.
Dieser Beitrag ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Behördenberatung. Regelungen können sich ändern und im Einzelfall abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
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