Gründung
Businessplan für die Agentur für Arbeit
Was im Businessplan für die Agentur für Arbeit wirklich zählt, wie die fachkundige Stellungnahme abläuft und woran Pläne regelmäßig scheitern.
Der Businessplan für die Agentur für Arbeit hat einen anderen Zweck als der Businessplan fürs eigene Regal. Er soll eine Frage beantworten, und zwar genau eine: Trägt dieses Vorhaben die Person, die es betreibt? Alles, was diese Frage nicht beantwortet, kann raus.
Das ist die wichtigste Erkenntnis, wenn du vor dem leeren Dokument sitzt. Es geht nicht um Länge, nicht um Hochglanz und nicht um Vision. Es geht um Nachvollziehbarkeit.
Wofür du ihn brauchst
Für den Gründungszuschuss verlangt § 93 SGB III, dass eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit deines Vorhabens bescheinigt. Grundlage dieser Bescheinigung ist dein Businessplan mit Zahlenteil. Ohne ihn keine Stellungnahme, ohne Stellungnahme kein Zuschuss.
Den ganzen Ablauf drumherum, also Fristen, Reihenfolge und die 150-Tage-Hürde, findest du in Gründungszuschuss beantragen. Hier geht es um das Dokument selbst.
Wer die Stellungnahme ausstellt
Fachkundige Stellen sind zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Unternehmensberatungen. Sie lesen deinen Plan, rechnen nach und bestätigen oder eben nicht.
Drei praktische Hinweise:
- Frag früh nach Terminen. Manche Stellen sind Wochen im Voraus ausgebucht, und die 150 Tage laufen weiter.
- Frag nach den Kosten. Kammern sind oft günstig oder kostenfrei, andere Stellen verlangen ein Honorar. Die Spannen sind groß.
- Frag nach dem Format. Manche Stellen haben eigene Vorlagen oder Mindestanforderungen. Das vorher zu wissen, spart eine ganze Überarbeitungsrunde.
Die Gliederung, die funktioniert
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Bewährt hat sich diese Reihenfolge, weil sie die Prüffrage Schritt für Schritt beantwortet:
-
Das Vorhaben in fünf Sätzen
-
Du selbst
-
Markt und Wettbewerb
-
Preise und Leistungen
-
Der Zahlenteil
Der eigentliche Kern
-
Zeitplan der ersten zwölf Monate
-
Risiken
1. Das Vorhaben in fünf Sätzen. Was bietest du an, wem, wofür zahlt diese Person, was kostet es, ab wann. Wenn das nicht auf eine halbe Seite passt, ist das Vorhaben noch nicht scharf genug.
2. Du selbst. Ausbildung, Berufsjahre, fachliche und kaufmännische Kenntnisse, relevante Kontakte. Hier beantwortest du die zweite gesetzliche Anforderung: dass du dieses Geschäft führen kannst. Lücken im Lebenslauf sind kein Ausschlussgrund, sie gehören aber eingeordnet statt verschwiegen. Wie das ohne Rechtfertigung geht, steht in Lücke im Lebenslauf erklären.
3. Markt und Wettbewerb. Wer sind deine Kunden, wie viele gibt es in deinem Einzugsgebiet, wer bietet das bereits an, warum kommen sie trotzdem zu dir. Zwei ehrliche Absätze sind mehr wert als zehn Seiten Marktforschung aus dem Netz.
4. Preise und Leistungen. Was kostet was, und wie bist du auf diesen Preis gekommen. Der häufigste Fehler steht weiter unten.
5. Der Zahlenteil. Der eigentliche Kern, dazu gleich mehr.
6. Zeitplan der ersten zwölf Monate. Was passiert wann, wann kommt der erste Umsatz, wann die erste größere Ausgabe.
7. Risiken. Ja, wirklich. Ein Plan ohne Risiken wirkt nicht souverän, sondern unfertig.
Der Zahlenteil, ehrlich gerechnet
Hier entscheidet sich die Bescheinigung. Vier Rechnungen gehören hinein:
Der private Bedarf. Was brauchst du monatlich zum Leben, inklusive Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuern? Das ist die Zahl, die dein Geschäft am Ende erwirtschaften muss. Wer sie nicht kennt, kann nicht kalkulieren. Der kostenlose Gründungs-Fahrplan fragt genau danach.
Die Kosten des Geschäfts. Miete, Material, Software, Versicherungen, Fahrzeug, Werbung. Getrennt nach einmalig und monatlich.
Die Umsatzplanung. Nicht „ich rechne mit 4.000 Euro im Monat”, sondern: wie viele Aufträge oder Kunden zu welchem Preis ergeben diese Summe, und woher kommen sie? Eine Zahl, die aus Menge mal Preis entsteht, kann jemand nachprüfen. Eine Wunschzahl nicht.
Die Liquidität. Monat für Monat: Was kommt rein, was geht raus, was bleibt. Hier zeigt sich, ob du die Anlaufzeit überstehst, und das ist genau die Frage, die eine fachkundige Stelle beantwortet haben will.
Die drei Fehler, die am häufigsten vorkommen
Zu optimistische Umsätze. Der Klassiker. Ein Plan, der ab Monat zwei volle Auslastung annimmt, wird nicht als ehrgeizig gelesen, sondern als unrealistisch. Rechne lieber eine langsame Kurve und zeig, dass du sie überlebst.
Die eigene Arbeitszeit vergessen. Viele kalkulieren einen Stundensatz, als wären alle Arbeitsstunden verkaufbar. Sind sie nie. Angebote schreiben, Buchhaltung, Fahrten, Akquise, all das ist Arbeit ohne Rechnung. Wer 40 Stunden arbeitet und davon 20 verkauft, muss diese 20 entsprechend kalkulieren.
40 Stunden
gearbeitet
20 Stunden
davon verkauft
- verkauft 20 Stunden
- Arbeit ohne Rechnung Angebote schreiben, Buchhaltung, Fahrten, Akquise
Keine Antwort auf „warum du”. Wenn dein Plan auch von jemand anderem stammen könnte, fehlt der Teil, der ihn tragfähig macht. Deine Erfahrung, deine Kontakte, dein Ruf in einer Branche sind kein Beiwerk, sie sind die Begründung.
Wie lang muss er sein?
Kürzer, als du denkst. Zehn bis zwanzig Seiten Text plus Zahlenteil sind für die meisten Vorhaben reichlich. Ein Handwerksbetrieb mit klarem Markt braucht weniger als ein Geschäftsmodell, das erst erklärt werden muss.
Entscheidend ist nicht der Umfang, sondern ob jemand nach dem Lesen sagen kann: Ich verstehe, wovon diese Person leben will, und ich kann die Rechnung nachvollziehen.
Sprache: sachlich schlägt begeistert
Deine Begeisterung ist der Grund, warum du gründest. Im Businessplan ist sie ein Risiko.
„ein revolutionäres Konzept mit riesigem Potenzial"
schreibt nichts Prüfbares.
„18 Betriebe im Umkreis von 30 Kilometern bieten das nicht an, drei davon haben Bedarf signalisiert"
schreibt etwas, das jemand nachvollziehen kann.
Dieselbe Regel gilt übrigens im Gespräch mit deiner Ansprechperson. Nüchtern und konkret wirkt seriöser als jede Überzeugungsrede.
Der Gründungs-Fahrplan mit AVGS
Aus der Arbeitslosigkeit gründen, ohne es ungesichert zu wagen. Dieses Blatt bringt die zwei Fördertöpfe und deine ersten Schritte in eine Reihenfolge, die trägt.
Häufige Fragen
Gibt es eine verbindliche Vorlage? Nein. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Frag aber die fachkundige Stelle, die deine Stellungnahme ausstellt, nach ihren Anforderungen, viele haben eigene Muster.
Wie lange dauert es, einen Businessplan zu schreiben? Für ein durchdachtes Vorhaben realistisch zwei bis sechs Wochen, inklusive Recherche, Zahlenteil und einer Überarbeitungsrunde nach dem ersten Gegenlesen. Plane diese Zeit in deinen Restanspruch ein.
Muss ich den Zahlenteil selbst rechnen können? Rechnen lassen darfst du, verstehen musst du ihn. In der Stellungnahme und im Gespräch wirst du auf deine Zahlen angesprochen, und wer sie nicht erklären kann, verliert an Glaubwürdigkeit.
Was, wenn die fachkundige Stelle nicht bescheinigt? Dann hast du eine unbequeme, aber wertvolle Information bekommen, bevor du Geld investiert hast. Frag nach der konkreten Begründung. Häufig lässt sich nachbessern: der Preis, die Kostenseite, die Anlaufphase.
Kann mir jemand beim Businessplan helfen? Ja, und die Hilfe ist förderfähig. Ein Gründungscoaching über einen AVGS begleitet genau diesen Prozess. Der AVGS zahlt die Begleitung, nicht die Bescheinigung.
„beim Erstellen des Businessplanes geholfen“
Auswahl aus unseren Google-Bewertungen. Alle stammen von Menschen, die wir im Coaching begleitet haben.
Fazit
Ein guter Businessplan für die Agentur für Arbeit ist kein Werbetext, sondern eine nachvollziehbare Rechnung mit Erklärung. Klär zuerst, was du zum Leben brauchst, leite daraus deine Preise ab, plane den Umsatz aus Menge mal Preis und zeig, wie du die Anlaufzeit überstehst. Wenn du dabei jemanden willst, der ehrlich gegenhält, bevor die fachkundige Stelle es tut: Genau das machen wir im Gründungscoaching. Eine erste Sortierung liefert der kostenlose Gründungs-Fahrplan.
Dieser Beitrag ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Behördenberatung. Regelungen können sich ändern und im Einzelfall abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.