Gründung
Gründungszuschuss beantragen: der Weg
Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen, Reihenfolge, Fristen und die Fehler, an denen der Antrag am häufigsten scheitert.
Der Gründungszuschuss ist die Leistung, die deinen Lebensunterhalt trägt, während dein Geschäft anläuft. Er ist kein Kredit, du zahlst ihn nicht zurück. Aber er ist auch kein Automatismus: Es gibt keinen Rechtsanspruch, und ein großer Teil der Anträge scheitert an Dingen, die vorher vermeidbar gewesen wären. Meist an der Reihenfolge.
Dieser Beitrag geht den Weg der Reihe nach durch: wer infrage kommt, was du vorlegen musst, in welcher Reihenfolge es passieren muss und woran es am häufigsten hakt.
Die Kurzfassung
Der Gründungszuschuss steht in § 93 SGB III. Er richtet sich an Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbstständig werden und damit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Zwei Dinge musst du nachweisen: dass dein Vorhaben trägt, und dass du es kannst.
Wichtig gleich zu Beginn, weil es die häufigste Verwechslung ist: Der Gründungszuschuss ist nicht dasselbe wie ein AVGS.
bezahlt die Begleitung
also dein Gründungscoaching.
bezahlt dein Leben
in den ersten Monaten.
Beides schließt sich nicht aus, im Gegenteil, es greift ineinander. Wie das zusammenspielt, steht in Mit AVGS in die Selbstständigkeit.
Die vier Voraussetzungen
Nach § 93 Absatz 2 SGB III müssen vier Dinge zusammenkommen:
- Du nimmst eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit auf und beendest damit deine Arbeitslosigkeit. Nebenbei gründen zählt hier nicht, dafür gelten andere Regeln (siehe Nebenberuflich gründen).
- Du hast bei Aufnahme der Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Das ist die Hürde, die am häufigsten übersehen wird, und die einzige, die mit jedem Tag kleiner wird.
- Eine fachkundige Stelle bescheinigt, dass dein Vorhaben tragfähig ist. Was das genau heißt und wer das ausstellt, steht weiter unten und ausführlich in Businessplan für die Agentur für Arbeit.
- Du legst dar, dass du die Kenntnisse und Fähigkeiten hast, dieses Geschäft zu führen. Gemeint ist nicht nur das Fachliche, sondern auch das Kaufmännische.
Dazu kommt eine Einschränkung, die in der Praxis wehtut: Während einer Sperrzeit gibt es keinen Gründungszuschuss. Und wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, bekommt ihn ebenfalls nicht mehr.
Die 150 Tage sind der eigentliche Zeitdruck
Über diese Zahl stolpern die meisten, deshalb ausführlich: Entscheidend ist dein Restanspruch am Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, nicht am Tag des Antrags und nicht am Tag des ersten Gesprächs.
Rechne das früh nach. Wenn dein Anspruch zum Beispiel zwölf Monate beträgt und du seit vier Monaten arbeitslos bist, hast du noch rund 240 Tage. Klingt bequem, ist es aber nicht: Zwischen der ersten Idee und einer fertigen, tragfähigen Planung liegen realistisch mehrere Wochen, oft Monate. Wer bei 160 Tagen anfängt, sich Gedanken zu machen, hat die Förderung praktisch schon verloren.
12 Monate
dein Anspruch
4 Monate
arbeitslos
rund 240 Tage
Restanspruch
- verbraucht 4 Monate
- dein Fenster
- 150 Tage müssen bleiben
Die Reihenfolge, die funktioniert, ist deshalb immer dieselbe:
-
Restanspruch prüfen
steht in deinem Bewilligungsbescheid
-
Idee ehrlich durchrechnen
-
Businessplan schreiben
und von einer fachkundigen Stelle bestätigen lassen
-
Antrag stellen
-
Erst danach gründen
also Gewerbe anmelden und loslegen
Wer diese Reihenfolge dreht und erst anmeldet, hat die Arbeitslosigkeit bereits selbst beendet. Dann fehlt die Grundlage für den Zuschuss.
Was eine fachkundige Stelle ist
Die Bescheinigung über die Tragfähigkeit darf nicht jeder ausstellen. Üblich sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Unternehmensberatungen. Die Stelle prüft deinen Businessplan und deine Zahlen und bestätigt, dass daraus ein Geschäft werden kann, das dich trägt.
Zwei Dinge dazu, die selten jemand sagt:
- Die Stelle prüft wirklich. Eine Bescheinigung ist kein Formular zum Abholen. Wenn deine Zahlen nicht plausibel sind, bekommst du sie nicht, und das ist gut so: Eine Gründung, die auf dem Papier nicht funktioniert, funktioniert draußen erst recht nicht.
- Manche Stellen nehmen Geld dafür. Frag das vorher, die Spannen sind groß.
Was du bekommst
§ 94 SGB III regelt Höhe und Dauer in zwei Stufen:
- Erste Phase sechs Monate
Du bekommst weiter den Betrag, der dir zuletzt als Arbeitslosengeld zustand, plus eine monatliche Pauschale von 300 Euro für deine soziale Absicherung.
- Zweite Phase weitere neun Monate
Es bleibt die Pauschale von 300 Euro, wenn du darlegst, dass du hauptberuflich und intensiv am Geschäft arbeitest.
gesondert beantragen
Die zweite Phase musst du gesondert beantragen, sie kommt nicht von allein. Und sie ist, wie die erste, eine Ermessensentscheidung.
Weil sich Beträge und Verfahren ändern können, gilt hier wie überall: Lass dir deinen konkreten Fall von deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit durchrechnen, bevor du planst.
Ermessen heißt: du hast Einfluss
Der Satz „es besteht kein Rechtsanspruch” klingt entmutigend, ist aber auch eine Einladung. Ermessen bedeutet, dass die Entscheidung von der Qualität deines Vorhabens und deiner Darstellung abhängt. Genau darauf hast du Einfluss.
Was in der Praxis überzeugt:
- Zahlen, die jemand nachrechnen kann. Nicht optimistisch, sondern nachvollziehbar. Woher kommt der erste Umsatz, wie viele Kunden brauchst du, ab wann trägt es sich?
- Ein klarer Bezug zu dir. Warum kannst ausgerechnet du das? Ausbildung, Berufsjahre, Kundenkontakte, alles zählt, wenn es zum Vorhaben passt.
- Ein realistischer Plan B für die Anfangszeit. Wovon lebst du, wenn der Umsatz drei Monate später kommt als gedacht?
- Eine Formulierung ohne Werbesprache. Deine Ansprechperson liest viele Anträge. Sachlichkeit wirkt seriöser als Begeisterung.
Für Menschen im Bürgergeld gilt etwas anderes
Der Gründungszuschuss kommt aus der Arbeitslosenversicherung und setzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld voraus. Wer Bürgergeld bezieht, fällt nicht darunter. Dort gibt es andere Wege, vor allem das Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen über das Jobcenter. Auch das sind Ermessensleistungen, und auch dort entscheidet die Qualität deines Vorhabens. Wie die Gutschein-Logik im Bürgergeld funktioniert, steht in AVGS und Bürgergeld.
Die fünf häufigsten Fehler
-
Zu spät anfangen. Die 150 Tage sind schneller weg, als es sich anfühlt.
-
Erst gründen, dann fragen. Wer das Gewerbe angemeldet hat, bevor der Antrag läuft, hat die Grundlage weggenommen.
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Den Businessplan als Textaufgabe behandeln. Er ist kein Aufsatz, sondern eine Rechnung mit Worten drumherum.
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Die eigenen Lebenshaltungskosten vergessen. Was dein Geschäft abwerfen muss, hängt davon ab, was du zum Leben brauchst. Wer das nicht kennt, kann keinen Preis kalkulieren. Der kostenlose Gründungs-Fahrplan fragt genau danach.
Kostenloses ArbeitsblattDer Gründungs-Fahrplan mit AVGS
Aus der Arbeitslosigkeit gründen, ohne es ungesichert zu wagen. Dieses Blatt bringt die zwei Fördertöpfe und deine ersten Schritte in eine Reihenfolge, die trägt.
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Alles allein machen. Für die Begleitung gibt es einen eigenen Fördertopf, den AVGS. Ihn nicht zu nutzen, ist geschenktes Geld liegen lassen.
Häufige Fragen
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen? Nein. Er ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Zurückgefordert wird nur, wenn die Bewilligung auf falschen Angaben beruhte.
Kann ich ihn beantragen, wenn ich noch arbeite? Nein. Vorausgesetzt ist, dass du arbeitslos bist und mit der Gründung deine Arbeitslosigkeit beendest. Wer aus einer Anstellung heraus gründen will, findet den Weg in Nebenberuflich gründen.
Wie lange dauert die Bearbeitung? Das hängt von der Agentur und der Vollständigkeit deiner Unterlagen ab. Plane einige Wochen ein und reiche vollständig ein, unvollständige Anträge kosten die meiste Zeit.
Bekomme ich Gründungszuschuss und AVGS gleichzeitig? Das sind zwei verschiedene Leistungen mit verschiedenen Zwecken, und sie schließen sich nicht aus. Der AVGS zahlt das Coaching, der Gründungszuschuss deinen Lebensunterhalt.
Was, wenn mein Antrag abgelehnt wird? Lies die Begründung genau. Oft liegt es an der Tragfähigkeit oder am Zeitpunkt, und beides lässt sich in manchen Fällen nachbessern. Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen, die Frist steht im Bescheid.
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Fazit
Der Gründungszuschuss belohnt Vorbereitung, nicht Mut allein. Prüfe früh deinen Restanspruch, rechne deine Idee ehrlich durch, hol dir die fachkundige Stellungnahme und stelle den Antrag, bevor du gründest. Wenn du das nicht allein sortieren willst: Das Gründungscoaching ist über einen AVGS förderfähig, und genau diese Schritte gehen wir darin durch. Einen Überblick gibt die Seite Gründungscoaching, eine erste Sortierung der kostenlose Gründungs-Fahrplan.
Dieser Beitrag ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Behördenberatung. Regelungen können sich ändern und im Einzelfall abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.