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Arbeitsmarkt & Förderung

Die Kündigung steht im Raum: was du jetzt tun solltest

Die Kündigung steht im Raum? Welche Fristen jetzt zählen, warum du nichts vorschnell unterschreibst und wie du handlungsfähig bleibst, auch wenn es eng wird.

Mara Busch2. Oktober 2026, 6 Min. Lesezeit

Manchmal kündigt sich eine Kündigung an, lange bevor sie ausgesprochen wird. Eine Umstrukturierung wird angekündigt, Aufgaben wandern zu anderen, Gespräche über deine „Perspektiven” klingen plötzlich anders. Die Unsicherheit ist oft schwerer auszuhalten als die Nachricht selbst. Dieser Beitrag hilft dir, die Lage zu sortieren, die wichtigen Fristen zu kennen und handlungsfähig zu bleiben. Er gibt dir einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Erst sortieren: Wo stehst du gerade?

Nicht jede Andeutung ist eine Kündigung, und nicht jede Kündigung kommt überraschend. Hilfreich ist, die eigene Lage ehrlich einzuordnen. Meist ist es eine von drei Situationen:

  • Es gibt Gerüchte oder Andeutungen. Noch ist nichts entschieden, aber die Stimmung hat sich verändert. Jetzt ist die beste Zeit, dich vorzubereiten, ohne Druck.
  • Dir wird ein Aufhebungsvertrag angeboten. Der Arbeitgeber will die Trennung im Einvernehmen. Hier entscheidest du mit, und genau deshalb solltest du nichts überstürzen.
  • Die Kündigung liegt schriftlich vor. Jetzt laufen Fristen, die du kennen musst.

Was jetzt hilft, solange noch nichts entschieden ist

Die Zeit vor einer möglichen Kündigung fühlt sich ohnmächtig an. Dabei kannst du gerade jetzt einiges tun, ganz ohne Aufsehen.

Bitte um ein Zwischenzeugnis, solange die Zusammenarbeit noch gut läuft. Eine Umstrukturierung oder ein Wechsel der Führungskraft ist dafür ein üblicher Anlass. Leg dir deinen Arbeitsvertrag, spätere Änderungen und Nachweise über Weiterbildungen griffbereit. Und schau dir an, ohne gleich zu kündigen, wie dein Markt aussieht: Welche Stellen gibt es, was bringst du mit, wo würdest du gern hin? Wer vorbereitet ist, verhandelt ruhiger, und das zahlt sich aus, egal wie es ausgeht.

Wenn dich die Ungewissheit lähmt, kannst du das Thema auch direkt ansprechen: „Ich höre von Veränderungen. Was bedeuten sie für meine Stelle?” Eine ehrliche Antwort bekommst du nicht immer. Aber du zeigst, dass du die Lage ernst nimmst und mitdenkst.

Die Fristen, die du kennen musst

Sobald eine Kündigung schriftlich vorliegt oder ein Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, laufen Fristen, und manche davon lassen nicht mit sich reden.

Fristen, die zählen

3 Monate

vorher arbeitsuchend melden

3 Tage

wenn es kurzfristig kommt

3 Wochen

Frist für die Klage

Arbeitsuchend melden. Steht fest, dass dein Arbeitsverhältnis endet, musst du dich spätestens drei Monate vorher bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Erfährst du es kurzfristiger, bleiben dir drei Tage ab dem Tag, an dem du davon weißt. Das geht online, telefonisch oder persönlich. Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld. Melden musst du dich auch dann, wenn du dich gegen die Kündigung wehren willst.

Kündigungsschutzklage. Willst du dich gegen eine Kündigung wehren, musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Verpasst du die Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, selbst wenn sie es eigentlich nicht wäre. Ob eine Klage sinnvoll ist, klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Mitglieder auch die Gewerkschaft.

Schriftform. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vorliegt und eigenhändig unterschrieben ist. Eine E-Mail, eine SMS oder eine Nachricht im Messenger reicht dafür nicht.

Aufhebungsvertrag: nicht im ersten Gespräch unterschreiben

Ein Aufhebungsvertrag klingt oft nach der eleganten Lösung, manchmal ist eine Abfindung dabei. Er hat aber einen Haken, den viele erst später bemerken. Bei einer Kündigung entscheidet der Arbeitgeber, und du kannst dich dagegen wehren. Beim Aufhebungsvertrag stimmst du der Trennung selbst zu. Deshalb kann beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit eintreten, in der Regel zwölf Wochen, wenn du keinen wichtigen Grund dafür hattest. Ob es einen solchen Grund gibt, hängt vom Einzelfall ab. Endet das Arbeitsverhältnis außerdem früher, als es mit der normalen Kündigungsfrist geendet hätte, und gibt es eine Abfindung, kann das Arbeitslosengeld zusätzlich eine Zeit lang ruhen.

Bitte deshalb um Bedenkzeit, nimm den Entwurf mit und lass ihn prüfen, bevor du unterschreibst. Ein ernst gemeintes Angebot hält ein paar Tage Prüfung aus.

Die ersten Tage nach der Nachricht

Eine Kündigung trifft selten nur den Kopf. Wut, Scham, Angst, manchmal auch Erleichterung: all das ist normal. Gib dir ein paar Tage, um durchzuatmen, aber nicht so lange, dass Fristen verstreichen. Sprich mit Menschen, denen du vertraust, und schreib auf, was du erreichen willst: gut gehen, bleiben oder eine faire Lösung. Wenn du dein Ziel kennst, führst du jedes weitere Gespräch sicherer.

Genauso wichtig ist, was du jetzt lässt: im Affekt selbst kündigen, über den Arbeitgeber schimpfen, in sozialen Netzwerken Dampf ablassen. Arbeite bis zum Ende gewissenhaft weiter, ein sauberer Abschied wirkt nach. Auf ein Arbeitszeugnis, das auch Leistung und Verhalten beurteilt, hast du Anspruch, du musst es aber verlangen.

Den nächsten Schritt vorbereiten

Ob du bleibst oder gehst: Die Unsicherheit ist ein guter Anlass, dir klarzumachen, was du eigentlich willst. Was hat dir in der Stelle gefallen, was willst du nie wieder, und welche Richtung reizt dich? Vielleicht ist es dieselbe Arbeit an einem anderen Ort, vielleicht etwas ganz Neues. Je früher du das sortierst, desto weniger fängst du nach dem letzten Arbeitstag bei null an.

Dabei hilft etwas, das viele nicht wissen: Sobald dir Arbeitslosigkeit droht und du dich arbeitsuchend gemeldet hast, kann die Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Damit ist ein Coaching für dich kostenlos, und zwar schon, bevor dein Arbeitsverhältnis endet. Wer den Gutschein bekommen kann, steht im Beitrag AVGS, wer hat Anspruch?

Wie Coaching dabei hilft

Im Coaching im Job sortieren wir gemeinsam, was gerade passiert, bereiten Gespräche mit deinem Arbeitgeber vor und schauen, welcher Weg für dich trägt: bleiben oder neu anfangen. Rechtliche Fragen gehören zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, wir kümmern uns um alles drumherum: Klarheit, Haltung und deinen nächsten Schritt. Droht dir Arbeitslosigkeit, ist das über einen AVGS für dich kostenfrei.

Häufige Fragen, wenn eine Kündigung droht

Muss ich mich arbeitsuchend melden, wenn ich gegen die Kündigung klagen will? Ja. Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob du dich gegen die Kündigung wehrst. Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche.

Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp gültig? Nein. Eine Kündigung muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail, eine SMS oder eine Messenger-Nachricht reicht dafür nicht.

Bekomme ich eine Abfindung? Einen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Sie wird oft verhandelt, etwa in einem Aufhebungsvertrag oder in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Ob und in welcher Höhe sie realistisch ist, klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Kann ich schon vor dem Ende meines Jobs ein Coaching über den AVGS bekommen? Ja, wenn dir Arbeitslosigkeit droht und du dich arbeitsuchend gemeldet hast. Ob die Agentur für Arbeit den Gutschein ausstellt, liegt in ihrem Ermessen. Wie du das Gespräch darüber am besten führst, steht im Beitrag AVGS beantragen.

„neue Perspektiven eröffnet“

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Auswahl aus unseren Google-Bewertungen. Alle stammen von Menschen, die wir im Coaching begleitet haben.

Fazit

Eine drohende Kündigung nimmt dir vieles aus der Hand, aber nicht alles. Wer die Fristen kennt, nichts vorschnell unterschreibt und früh den nächsten Schritt vorbereitet, bleibt handlungsfähig. Wenn du das nicht allein sortieren willst, buch dir ein kostenloses Erstgespräch. Wir schauen in Ruhe drauf, vertraulich und ohne Druck.

Dieser Beitrag ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Behördenberatung. Regelungen können sich ändern und im Einzelfall abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

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