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Gründung

Nebenberuflich gründen: was du wissen musst

Nebenberuflich selbstständig werden: die 15-Stunden-Grenze, was der Arbeitgeber darf, wie Nebeneinkommen angerechnet wird und wann der Wechsel sinnvoll ist.

Oliver Zimmermann24. September 2026, 5 Min. Lesezeit

Nebenberuflich zu gründen ist der vorsichtige Weg in die Selbstständigkeit: Du behältst dein Einkommen und probierst aus, ob dein Vorhaben trägt. Genau das macht ihn attraktiv, und genau deshalb wird er oft unterschätzt. Denn nebenberuflich heißt nicht „unverbindlich”, sondern nur: kleiner Maßstab, gleiche Regeln.

Dieser Beitrag sortiert, was du wirklich wissen musst, und zwar getrennt nach deiner Ausgangslage. Denn ob du angestellt oder arbeitslos bist, macht den größten Unterschied.

Wenn du angestellt bist

Verboten ist es dir in aller Regel nicht. Die freie Berufswahl schützt auch die Nebentätigkeit. Trotzdem gibt es drei Dinge, die du vorher klären solltest.

Dein Arbeitsvertrag. Sieh nach, ob eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht drinsteht. Viele Verträge verlangen, dass du eine Nebentätigkeit meldest. Eine pauschale Klausel, die jede Nebentätigkeit verbietet, ist meist unwirksam, aber darauf würde ich es nicht ankommen lassen, bevor ich den Vertrag gelesen habe.

Konkurrenz. Was du nicht darfst: deinem Arbeitgeber im selben Markt Kunden abjagen. Das ist der Punkt, an dem aus einer Nebentätigkeit ein Kündigungsgrund wird. Wenn dein Vorhaben in der Nähe deines Jobs liegt, sprich vorher.

Arbeitszeit und Erholung. Das Arbeitszeitgesetz gilt für die Summe. Wer 40 Stunden angestellt ist und 20 Stunden nebenbei arbeitet, hat kein Zeitproblem, sondern irgendwann ein Gesundheitsproblem. Das ist keine Formalie: Es ist der häufigste Grund, warum nebenberufliche Gründungen nach einem halben Jahr wieder einschlafen.

Und der ehrlichste Satz zu diesem Weg: Wenn dich dein Hauptjob bereits auslaugt, wird die Nebentätigkeit nicht zur Rettung, sondern zur zweiten Last. Dann lohnt sich zuerst ein Blick auf den Job selbst, dazu steht einiges in Ständig überlastet im Job.

Wenn du arbeitslos gemeldet bist

Hier gibt es zwei harte Grenzen, und beide stehen im Gesetz.

Die 15-Stunden-Grenze. Nach § 138 SGB III bleibst du arbeitslos im Sinne des Gesetzes, solange deine selbstständige Tätigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst. Ab 15 Stunden bist du nicht mehr arbeitslos, und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt. Die Grenze gilt pro Woche, gelegentliche Ausreißer werden gemittelt betrachtet, aber verlass dich nicht darauf, sondern dokumentiere deine Zeiten.

Weniger als 15 Stunden pro Woche

du bleibst arbeitslos

im Sinne des Gesetzes

Stunden als Grenze
Ab 15 Stunden

nicht mehr arbeitslos

dein Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt

Die Anrechnung des Einkommens. Was du verdienst, wird auf dein Arbeitslosengeld angerechnet, allerdings erst oberhalb eines Freibetrags, und angerechnet wird der Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben, nicht der Umsatz. Die genaue Höhe des Freibetrags und die Berechnung regelt § 155 SGB III, und sie hängt von deinem Einzelfall ab. Lass sie dir von deiner Ansprechperson durchrechnen, bevor du planst.

Melden musst du die Tätigkeit in jedem Fall, und zwar vorher. Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. Wer es nachträglich meldet, riskiert eine Rückforderung.

Was das für den Gründungszuschuss bedeutet

Hier wird es für viele überraschend: Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III setzt eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus, die deine Arbeitslosigkeit beendet. Eine nebenberufliche Gründung erfüllt das nicht.

Das heißt nicht, dass der Weg verbaut ist. Es heißt, dass du dich entscheiden musst, wann du umsteigst. Wer nebenbei anfängt und später hauptberuflich wechselt, muss beim Wechsel die Voraussetzungen erfüllen, allen voran den Restanspruch von mindestens 150 Tagen. Und der schrumpft, während du nebenbei arbeitest. Die ganze Rechnung steht in Gründungszuschuss beantragen.

Der Denkfehler, der Geld kostet: „Ich probiere erst mal ein Jahr nebenbei und beantrage dann den Zuschuss.” Nach einem Jahr ist der Restanspruch meist weg. Wer beides will, muss die Reihenfolge früh planen.

Die Formalitäten, kurz

Gewerbe oder Freier Beruf? Handwerk, Handel und die meisten Dienstleistungen sind ein Gewerbe und werden beim Gewerbeamt angemeldet. Freie Berufe, etwa beratende, künstlerische oder unterrichtende Tätigkeiten, melden sich direkt beim Finanzamt. Die Einordnung entscheidet über Gewerbesteuer und Kammermitgliedschaft, im Zweifel klärt sie das Finanzamt.

Steuernummer. Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Dort entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Wer darunter fällt, weist keine Umsatzsteuer aus und muss keine abführen, darf im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer ziehen. Die Umsatzgrenzen werden gelegentlich angepasst, prüf also den aktuellen Stand, bevor du das Kreuz setzt.

Krankenversicherung. Solange die Selbstständigkeit neben der Anstellung nebensächlich bleibt, bleibst du in der Regel über den Job versichert. Wird sie zur Hauptsache, ändert sich das. Frag deine Kasse, bevor es so weit ist, nicht danach.

Rentenversicherung. Manche Selbstständige sind pflichtversichert, etwa Lehrende oder Pflegekräfte ohne eigene Angestellte. Ob das auf dich zutrifft, klärst du am besten früh bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wann der Umstieg dran ist

Es gibt keine Zahl, die das für alle beantwortet. Diese vier Fragen helfen aber weiter als jede Faustregel:

  1. Trägt der Gewinn deinen privaten Bedarf? Nicht der Umsatz, der Gewinn. Und nicht in einem guten Monat, sondern im Schnitt über sechs Monate. Der kostenlose Gründungs-Fahrplan fragt genau danach.
  2. Kommen die Aufträge von mehreren Kunden? Ein einziger großer Kunde ist kein Geschäft, das ist eine Anstellung mit weniger Rechten.
  3. Bremst dich der Hauptjob schon? Wenn du Aufträge ablehnen musst, weil keine Zeit bleibt, kostet dich das Warten Geld.
  4. Hast du einen Puffer? Drei bis sechs Monate Lebenshaltung auf dem Konto sind der Unterschied zwischen einer Entscheidung und einer Panikentscheidung.
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Häufige Fragen

Muss ich meinem Arbeitgeber von der Nebentätigkeit erzählen? Wenn dein Arbeitsvertrag eine Anzeigepflicht enthält, ja. Und auch ohne Klausel ist es meist klüger, weil ein zufällig entdecktes Nebengewerbe mehr Misstrauen erzeugt als ein angekündigtes.

Wie viele Stunden darf ich nebenbei arbeiten, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe? Weniger als 15 Stunden pro Woche, sonst giltst du nicht mehr als arbeitslos (§ 138 SGB III). Melde die Tätigkeit vorher an.

Wird mein Nebenverdienst voll angerechnet? Nein, es gibt einen Freibetrag, und angerechnet wird der Gewinn, nicht der Umsatz. Die Berechnung steht in § 155 SGB III und hängt von deinem Fall ab.

Kann ich nebenberuflich gründen und später den Gründungszuschuss bekommen? Nur, wenn du beim Wechsel in die Hauptberuflichkeit alle Voraussetzungen erfüllst, insbesondere den Restanspruch von mindestens 150 Tagen Arbeitslosengeld. Deshalb gehört diese Frage an den Anfang der Planung, nicht ans Ende.

Lohnt sich ein Coaching für eine nebenberufliche Gründung? Wenn du einen AVGS hast, ist es kostenfrei für dich, und die Fragen sind dieselben wie bei einer großen Gründung: Trägt die Idee, stimmt der Preis, wann ist der Umstieg dran.

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Fazit

Nebenberuflich gründen ist der Weg mit dem kleineren Risiko, nicht der mit den kleineren Regeln. Klär deinen Arbeitsvertrag oder, bei Arbeitslosigkeit, die 15-Stunden-Grenze und die Anrechnung. Rechne früh, ab wann sich der Umstieg trägt, und plane den Gründungszuschuss mit, solange dein Restanspruch noch reicht. Wenn du diese Reihenfolge mit jemandem durchgehen willst, der die Fördermechanik kennt: Das ist genau der Inhalt unseres Gründungscoachings. Der kostenlose Gründungs-Fahrplan sortiert deine Ausgangslage vorab.

Dieser Beitrag ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Behördenberatung. Regelungen können sich ändern und im Einzelfall abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

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